Zivilrechtlich fällt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR an. Kann der Fahrgast sich bei der Fahrausweiskontrolle nicht ausweisen, muss zur Personenüberprüfung eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt getätigt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,00 EUR an, welche der Fahrgast bezahlen muss.